Das Tribunal der Gegenwart
Vom moralischen Fortschritt zur neuen Moral
Inhalt dieses Artikels
Jede Gegenwart urteilt über ihre Vorgänger. Doch wie zeitlos sind ihre eigenen Maßstäbe? Ein Essay über moralischen Fortschritt, Geschichtsverständnis und die Macht des Zeitgeists.
Der moderne Mensch besitzt eine eigentümliche Gewissheit: Er hält seine moralischen Maßstäbe nicht bloß für richtig, sondern für den vorläufigen Endpunkt einer langen Läuterung. Frühere Generationen erscheinen ihm deshalb nicht nur als Menschen anderer Zeiten, sondern als Angeklagte vor dem Gericht der Gegenwart. Was sie glaubten, duldeten oder verteidigten, wird an Normen gemessen, die sie weder kannten noch kennen konnten.
Oswald Spengler gehörte zu jenen Denkern, die diese Selbstgewissheit kritisierten. In „Der Untergang des Abendlandes“ beschreibt er Kulturen als eigenständige geschichtliche Welten, die ihre besonderen Formen des Denkens, Empfindens und Wertens hervorbringen. Moral erscheint aus dieser Perspektive nicht als zeitloses Koordinatensystem, das über allen Epochen schwebt. Auch sie trägt die Handschrift einer bestimmten Kultur und einer bestimmten Zeit.
Moral im Wandel der Geschichte
Moral hat sich freilich immer gewandelt. Auch das europäische Mittelalter war weder einheitlich noch frei von Streit über das Gute und das Gerechte. Dennoch bestand über lange Zeit ein vergleichsweise fester Horizont: christlicher Glaube, Naturrecht, überlieferte Sitte und ständische Ordnung verliehen den Normen einen Anspruch auf Dauer. Man konnte über ihre Anwendung streiten, ohne deshalb den gesamten Maßstab in jeder Generation neu zu bestimmen.
Mit dem Übergang zur Neuzeit begann dieser Horizont aufzubrechen. Humanismus, Buchdruck und Reformation zerstörten die religiöse und geistige Einheit des alten Europa nicht mit einem Schlag, machten sie aber dauerhaft fragwürdig. Der Buchdruck vervielfachte nicht nur Wissen, sondern auch Widerspruch. Die Reformation stellte die kirchliche Autorität infrage und führte vor Augen, dass selbst letzte Wahrheiten zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung werden konnten.
Der entscheidende Wandel vollzog sich jedoch mit der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts. Von nun an sollte sich das Überlieferte vor der autonomen Vernunft rechtfertigen. Tradition galt nicht länger schon deshalb als wahr oder gut, weil sie überliefert war. Sie geriet unter einen grundsätzlichen Verdacht: Wer am Alten festhielt, musste erklären, weshalb er sich dem vermeintlich Besseren und Vernünftigeren verschloss.
Damit veränderte sich nicht nur der Inhalt einzelner Moralvorstellungen, sondern die Stellung der Moral in der Geschichte. Das Neue erhielt einen Vorschuss an Legitimität, das Alte eine Beweislast. Veränderung konnte nun als Fortschritt erscheinen, Widerstand gegen Veränderung als moralischer Mangel. Aus der Hoffnung, Irrtümer zu überwinden, entstand allmählich die Vorstellung, jede spätere Epoche müsse notwendig auch die menschlichere sein.
Das dunkle Mittelalter als Gegenbild
Für dieses Selbstbild benötigte die Moderne eine dunkle Gegenfolie. Schon die Humanisten hatten die Jahrhunderte zwischen Antike und Renaissance als Zeit des Verfalls betrachtet; die Aufklärung und der Fortschrittsglaube des 19. Jahrhunderts verschärften dieses Bild. Das Mittelalter wurde zum Reich der Unwissenheit, des Aberglaubens und der Grausamkeit, von dem sich der moderne Mensch umso strahlender abheben konnte.
Man muss das Mittelalter nicht verklären, um die Fragwürdigkeit dieser Erzählung zu erkennen. Es kannte Krieg, Willkür, Verfolgung und Not. Doch viele Schreckensbilder, mit denen es bis heute verbunden wird, gehören gerade nicht in seinen Kern, sondern in die Frühe Neuzeit. Die großen europäischen Hexenverfolgungen erreichten ihren Höhepunkt im 16. und 17. Jahrhundert. Konfessionelle Konflikte, gelehrte Dämonologie, weltliche Gerichte und die neue Medienwelt des Buchdrucks trugen dazu bei, den Wahn zu systematisieren und über weite Räume zu verbreiten.
Auch der Dreißigjährige Krieg war keine mittelalterliche Fehde, sondern eine Katastrophe der Frühen Neuzeit. Religiöse Gegensätze, dynastische Interessen und eine entgrenzte Kriegsführung verwüsteten und entvölkerten weite Teile des Heiligen Römischen Reiches. Der technische, politische und geistige Aufbruch der Neuzeit hatte die Barbarei also nicht abgeschafft. Er gab ihr teilweise neue Mittel, größere Reichweiten und wirksamere Formen der Organisation.
Diese Beispiele beweisen nicht, dass früher alles besser gewesen sei. Sie zeigen etwas anderes: Geschichte verläuft nicht als moralische Treppe, auf der jede Generation zwangsläufig eine Stufe höher steht. Erkenntnisgewinn und moralischer Fortschritt sind nicht dasselbe. Eine Epoche kann sich für aufgeklärt halten und dennoch neue Formen der Grausamkeit hervorbringen; sie kann alte Vorurteile überwinden und zugleich neue schaffen.
Seit der Aufklärung ist Moral deshalb nicht mehr nur wandelbar. Ihr Wandel ist selbst zum moralischen Programm geworden. Jede Gegenwart soll sich von der vorherigen unterscheiden, sie berichtigen und möglichst übertreffen. Was den Großeltern noch als ehrenhaft galt, erscheint den Eltern bereits altmodisch und den Enkeln schließlich anstößig. Der Zeitraum, in dem ein moralischer Konsens Bestand hat, wird immer kürzer.
Dabei ist keineswegs jede Veränderung falsch. Gesellschaften können lernen, Unrecht erkennen und überkommene Härten überwinden. Problematisch wird der Wandel dort, wo bereits seine Richtung als Beweis seiner Richtigkeit gilt. Dann wird Moral mit Zeitgeist verwechselt. Nicht mehr eine Norm entscheidet darüber, ob eine Veränderung gut ist; die Veränderung selbst entscheidet darüber, welche Norm fortan als gut zu gelten hat.
So setzt jede Generation ihr eigenes Tribunal ein. Sie spricht über ihre Vorgänger mit der Gewissheit, deren blinde Flecken zu erkennen, und übersieht, dass auch ihr Urteil zeitgebunden ist. Gerade die moralische Überlegenheit, die sie für sich beansprucht, wird von der nächsten Generation gegen sie gewendet werden. Die Revolution frisst hier nicht ihre Kinder, sondern ihre Eltern.
Der Generationenkonflikt und die Achtundsechziger
Im 20. Jahrhundert beschleunigten Massenmedien, politische Bewegungen, Universitäten und die entstehende Konsumkultur diesen Prozess noch einmal. Aus einem Wandel über Jahrhunderte wurde ein Konflikt zwischen Generationen. Die Achtundsechziger haben diese Entwicklung nicht erfunden. Aber sie machten den Bruch mit dem Überlieferten selbst zur Tugend und verliehen dem moralischen Aufstand der Jungen gegen die Alten eine bis dahin unbekannte gesellschaftliche Macht.
Diese Macht lässt sich ohne die Zäsur von 1945 nicht verstehen. Das Ende des Nationalsozialismus war für Deutschland mehr als eine militärische Niederlage und mehr als ein politischer Systemwechsel. Mit dem Regime verlor auch ein großer Teil der überlieferten Ordnung seine Selbstverständlichkeit. Begriffe wie Nation, Autorität, Gehorsam und Pflicht waren fortan nicht mehr unbelastet auszusprechen. Was zuvor Halt versprochen hatte, stand nun unter dem Verdacht, in die Katastrophe geführt zu haben.
Der Nationalsozialismus ist ohne den Ersten Weltkrieg, den Zusammenbruch von 1918, die Not der Nachkriegszeit und die Krisen der Weimarer Republik nicht angemessen zu erklären. Das entschuldigt weder seine Täter noch seine Anhänger. Es erinnert aber daran, dass Geschichte aus konkreten Lagen, Entscheidungen und Verhängnissen entsteht. Die Achtundsechziger verorteten die Ursachen des Geschehenen immer tiefer in den überlieferten Strukturen Deutschlands. Aus der Frage nach persönlicher Schuld und fortwirkenden NS-Belastungen wurde so zunehmend ein Prozess gegen die kulturelle Überlieferung selbst.
Darin lag die Besonderheit ihres Generationenkonflikts. Die Jungen bestritten nicht nur einzelne Entscheidungen ihrer Eltern, Lehrer und Professoren; sie nahmen für sich die Rolle des moralischen Anklägers in Anspruch. Dass sie die Jahre zwischen 1933 und 1945 nicht selbst erlebt hatten, schwächte diesen Anspruch nicht, sondern stärkte ihn. Biographische Unbelastetheit wurde zum moralischen Ausweis. Der Wunsch der Älteren nach Normalität erschien dagegen rasch als Verdrängung oder als Fortsetzung des Autoritären mit anderen Mitteln.
Die Frankfurter Schule lieferte dafür keine einheitliche Handlungsanweisung, wohl aber ein folgenreiches Vokabular. Ihre Untersuchungen über Autorität, Familie und den autoritären Charakter fragten danach, welche seelischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen Menschen für totalitäre Herrschaft anfällig machen. Teile der Studentenbewegung radikalisierten diese Frage. Wenn die autoritäre Persönlichkeit bereits im Elternhaus, in der Schule und in den alltäglichen Hierarchien entsteht, dann musste die Befreiung bis in die Familie, die Erziehung und das private Leben vordringen.
Damit weitete sich der Faschismusverdacht aus. Er richtete sich nicht mehr nur gegen nationalsozialistische Täter und Institutionen, sondern gegen vermeintliche Vorformen: gegen überkommene Rollenbilder, nationale Bindungen, Disziplin, sexuelle Normen und traditionelle Autorität. Diese Dinge waren nun nicht allein danach zu beurteilen, ob sie im konkreten Fall vernünftig oder schädlich waren. Schon ihre geschichtliche Herkunft konnte genügen, um sie moralisch zu diskreditieren. Die Genealogie ersetzte das Argument.
Nicht jeder Achtundsechziger dachte so, und die Bewegung eroberte auch nicht in einem planmäßigen Feldzug den Staat. Ihr langfristiger Einfluss war nüchterner und gerade deshalb nachhaltiger. Eine Generation wechselte aus den Seminaren und Protestmilieus in Schulen, Universitäten, Redaktionen, Kulturinstitutionen, Parteien und Verwaltungen. Der oft beschworene Marsch durch die Institutionen war weniger eine zentral gesteuerte Verschwörung als die gesellschaftliche Normalisierung eines neuen Vokabulars. Mit ihm veränderten sich die Maßstäbe dessen, was als fortschrittlich, verdächtig oder überhaupt noch sagbar galt.
Aus der vermeintlichen Korrektur wurde ein dauerhaftes Verfahren. Sobald das Überlieferte grundsätzlich unter Verdacht steht, gewinnt jede neue Generation moralisches Kapital, indem sie den Verdacht verschärft. Sie muss nicht mehr nur zeigen, dass sie anders denkt als ihre Vorgänger. Sie muss sich als menschlicher, sensibler und aufgeklärter darstellen.
Verfassung und Zeitgeist
Am deutlichsten zeigt sich die Macht des Zeitgeists am Grundgesetz. Sein Wortlaut ist vergleichsweise stabil geblieben, die Bedeutung seiner zentralen Begriffe jedoch nicht. Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit legen sich nicht selbst aus. Sie erhalten ihren konkreten Gehalt durch Gerichte, Behörden und eine Öffentlichkeit, die bereits von den moralischen Voraussetzungen ihrer Zeit geprägt sind. Wer die Deutungshoheit über diese Begriffe erringt, kann die Moral der Gegenwart als Gebot der Verfassung ausgeben und sie damit dem gewöhnlichen politischen Streit entziehen. Nicht der Zeitgeist muss sich dann vor der Verfassung rechtfertigen; die Verfassung wird zur höchsten Beglaubigung des Zeitgeists.
Der Begriff des Volkes führt diesen Wandel besonders klar vor Augen. Für die Gründer der Bundesrepublik war die Unterscheidung zwischen dem staatsbürgerlichen Staatsvolk und dem geschichtlich gewachsenen deutschen Volk keine Provokation. Das damalige Staatsangehörigkeitsrecht beruhte weitgehend auf Abstammung, das Grundgesetz sprach selbstverständlich vom Deutschen Volk, und die nationale Kontinuität über den Zusammenbruch von 1945 hinweg wurde vorausgesetzt. Dem Parlamentarischen Rat wäre die Vorstellung vermutlich fremd erschienen, dass schon das Beharren auf einem ethnisch-kulturell verstandenen deutschen Volk in den Vorhof eines Menschenwürdeverstoßes geraten könnte.
Die heutige Verfassungslehre erklärt zwar, nicht die Beschreibung kultureller oder ethnischer Zusammenhänge sei unzulässig, sondern erst die politische Herabstufung eingebürgerter Staatsangehöriger. In der politischen Praxis beginnt der Verdacht jedoch früher. Wer neben dem Staatsvolk auch von einem historisch und ethnokulturell fortbestehenden deutschen Volk spricht, muss bereits versichern, dass er daraus keine unterschiedlichen Bürgerrechte ableiten wolle. Eine früher selbstverständliche Unterscheidung ist damit moralisch rechtfertigungsbedürftig geworden. Der neue Maßstab erscheint nicht als politische Entscheidung, sondern als zeitlose Forderung der Menschenwürde.
An der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz lässt sich diese Verschiebung in ihrer staatlichen Form erkennen. Zu einem wesentlichen Teil richtet sich der Verdacht gegen einen ethnokulturellen Volksbegriff und gegen die möglichen politischen Folgerungen, die Behörden und Gerichte aus einzelnen Äußerungen herauslesen. Der Verfassungsschutz steht dabei nicht außerhalb des moralischen Konflikts. Auch er wählt Material aus, deutet Begriffe und fügt Äußerungen zu einem Gesamtbild zusammen. Seine Maßstäbe entstehen in demselben geistigen Klima, das bestimmt, welche Vorstellungen von Volk, Zugehörigkeit und Gleichheit noch als legitim gelten.
Damit wird aus politischer Gegnerschaft ein Fall staatlicher Erkenntnis. Eine Partei, die von Millionen gewählt wird, steht nicht nur wegen möglicher Rechtsverstöße, sondern wegen der ihr zugeschriebenen Gesinnung unter Beobachtung. Selbstverständlich muss der Staat tatsächliche Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung abwehren können. Doch wo offene Verfassungsbegriffe mit der jeweils herrschenden Moral gefüllt werden, erodiert die Grenze zwischen Verfassungsschutz und Schutz des Zeitgeists. Wer die moralische Deutungshoheit besitzt, bestimmt dann den Inhalt der Menschenwürde; dieser Inhalt wird zum rechtlichen Prüfstein, und der Prüfstein legitimiert wiederum staatliche Sanktion. Der Text des Grundgesetzes bleibt derselbe. Seine politische Stoßrichtung kann sich dennoch mit jeder Generation verschieben.
Moral im Takt der digitalen Öffentlichkeit
Der sogenannte Wokeismus setzt diese Entwicklung unter veränderten Bedingungen fort. Er ist weder eine Partei noch eine vollständig geschlossene Ideologie. Treffender lässt er sich als Stil moralischer Legitimation beschreiben. Gesellschaft wird bevorzugt durch die Kategorien von Identität, Privilegierung und Benachteiligung betrachtet. Antirassismus, Antidiskriminierung, der Schutz sexueller Minderheiten und die Sichtbarkeit bislang übergangener Gruppen erscheinen dabei nicht lediglich als politische Ziele, zwischen denen abgewogen werden kann. Sie werden zu Prüfsteinen moralischer Zugehörigkeit.
Seine Macht beruht nicht auf einem Zentralkomitee, sondern auf gemeinsam erlernten Reflexen. Begriffe entstehen in akademischen Milieus, werden von Aktivisten zugespitzt, von Medien verbreitet und schließlich von Behörden, Unternehmen und Kulturinstitutionen übernommen. Mit dem Vokabular verändern sich die Wahrnehmung und der Bereich des Erlaubten. Wer die neuen Begriffe nicht verwendet, muss sich rechtfertigen; wer ihre Voraussetzungen bestreitet, gerät leicht selbst zum Gegenstand der moralischen Anklage.
Die digitalen Medien haben die Geschwindigkeit dieses Vorgangs noch einmal gesteigert. Moralische Neuerungen benötigen nicht länger Jahrzehnte, um sich durchzusetzen. Innerhalb weniger Jahre, mitunter innerhalb weniger Monate, können neue Sprachregelungen und Empfindlichkeiten vom Rand in die Mitte wandern. Menschen, die sich gestern noch für fortschrittlich hielten, gelten morgen bereits als rückständig. Der Generationswechsel wird durch einen permanenten Aktualisierungszwang ergänzt.
Damit ist der moralische Wandel, der mit der Aufklärung eine neue Richtung erhielt, an einem vorläufigen Endpunkt angelangt. Einst veränderten sich die Maßstäbe über Jahrhunderte, später von Generation zu Generation; heute drohen sie dem Takt medialer Erregungswellen zu folgen. Das Problem besteht nicht darin, dass Gesellschaften lernen oder Unrecht korrigieren. Es besteht darin, dass die Neuheit einer Moral mit ihrer Wahrheit verwechselt wird und ihre Vertreter aus der bloßen Gegenwärtigkeit einen Anspruch auf Überlegenheit ableiten.
Gerade darin liegt jedoch die Schwäche der gegenwärtigen Moral. Ihre Wandlungsfähigkeit, die den Achtundsechzigern einst zum Sieg verhalf, beginnt ihre Bindekraft zu zerstören. Eine Ordnung, die ihre Gebote fortwährend verschärft, ihre Begriffe immer schneller austauscht und Abweichung moralisch ahndet, verbraucht das Einverständnis, von dem sie lebt. Je deutlicher sie an der Wirklichkeit scheitert, desto mehr muss moralische Überzeugung durch institutionellen Druck ersetzt werden.
Die Frage nach einer eigenen Moral
Daraus erwächst der Neuen Rechten eine große Möglichkeit. Der Zerfall einer Moral hinterlässt keinen neutralen Raum. Die Lücke schließt, wer wieder verbindlich benennt, was gut und böse, ehrenhaft und verwerflich, bewahrenswert und preiszugeben ist. Wer den Wokeismus nur verspottet, seine Widersprüche nachweist oder seine Übergriffe beklagt, bleibt von ihm abhängig. Er kämpft auf dem Boden des Gegners.
Genau hier liegt die Schwäche vieler Vertreter der Neuen Rechten, auch der AfD: Sie reagieren, statt zu setzen. Sie weisen auf Doppelmoral hin, berufen sich auf die vom Gegner definierten Freiheitsbegriffe oder erklären, die Linken seien »die wahren Faschisten«. Das kann Heuchelei bloßlegen, begründet aber keine eigene Ordnung. Wer dem Gegner nur nachweist, dass er gegen seine Moral verstößt, bestätigt dessen Recht, sie für alle festzulegen.
Die Aufgabe besteht deshalb darin, die moralische Lücke durch eine neue Moral zu schließen. Neu bedeutet weder geschichtslos noch beliebig. Sie kann aus älteren Bindungen schöpfen – Herkunft, Familie, Volk, Überlieferung, Verantwortung und Pflicht –, muss sie aber unter den Bedingungen der Gegenwart neu ordnen und durchsetzen. Ihr Ausgangspunkt wäre die Umkehrung des herrschenden Verdachts: Nicht das Eigene bedarf fortwährend der Rechtfertigung, sondern seine mutwillige Preisgabe.
Eine solche Moral müsste den Fortbestand des eigenen Volkes als Gut, seine kulturelle Kontinuität als Aufgabe und seine Selbstbehauptung als Recht begreifen. Sie müsste sagen: Es ist unmoralisch, durch Massenmigration die geschichtliche Kontinuität eines Volkes aufs Spiel zu setzen; unmoralisch, ihm durch Deindustrialisierung die materielle Grundlage seiner Unabhängigkeit zu entziehen; unmoralisch, seine Geschichte zum bloßen Schuldregister und seine Kultur zum Gegenstand dauernder Selbstverachtung zu machen. Moralisch wäre, das Empfangene zu bewahren, zu erneuern und weiterzugeben.
Politische Dauer entsteht, wenn solche Sätze nicht länger Parolen einer Opposition, sondern selbstverständliche Urteile einer Gesellschaft sind. Denn Institutionen schweben nicht über der Moral; sie vollziehen sie. Was Gerichte aus offenen Rechtsbegriffen lesen, was Behörden als Gefahr erkennen und Schulen als Tugend vermitteln, hängt von den Vorstellungen ab, die zuvor hegemonial geworden sind. Der dauerhafte politische Sieg folgt der moralischen Eroberung – nicht umgekehrt.
Die alte Moral wird nicht durch endlose Kommentare zu ihren Widersprüchen überwunden, sondern wenn eine andere an ihre Stelle tritt: eine Moral, die das Eigene als Auftrag begreift, Selbsterhaltung fordert und den kommenden Generationen mehr schuldet als dem Beifall der Gegenwart. Der Zeitgeist hat gezeigt, wie schnell Moral ihre Richter austauscht. Die Neue Rechte darf nicht länger nur vor dem Tribunal plädieren. Sie muss den Maßstab setzen, nach dem morgen geurteilt wird.
Weiterlesen
Verwandte Artikel
Die Dezernentenwahl und das politische Geschachere dahinter
Wer bekommt welchen Posten? Wer stimmt für wen? Und welchen Kandidaten muss man schlucken, damit der eigene durchkommt?
