Zum Inhalt springen

Anfrage

Objektakte, Prävention und Entscheidung bei Zielkonflikten

Welche Unterlagen führt die Stadt zu ihren Denkmälern, und wie schützt sie diese vor Schäden? Die Antwort zeigt: Die Ämter arbeiten mit unterschiedlichen Akten, ein einheitliches System gibt es nicht.

BeantwortetDrucksache 0359/26
← Zurück zur Übersicht

Meine Anfrage

Ich habe nach digitalen Akten gefragt, in denen Zustand, Pflege und Restaurierung der Denkmäler festgehalten werden. Außerdem wollte ich wissen, wie die Stadt Schäden vorbeugt und wer entscheidet, wenn sich Denkmalschutz und Sicherheitsanforderungen widersprechen.

Die Antwort der Stadt

Die Fachämter führen eigene Akten, die unterschiedlich aufgebaut sind. Ein einheitliches System nutzt die Stadt nicht. Über Schutzbeschichtungen, Zugangsbeschränkungen, Einfassungen oder Beleuchtung entscheidet sie im Einzelfall. Einen verbindlichen Katalog mit einheitlichen Kriterien zur Vermeidung von Schäden gibt es laut Verwaltung ebenfalls nicht.

Für Veränderungen an eingetragenen Kulturdenkmalen verweist die Stadt auf das Erlaubnisverfahren nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz. Die Entscheidung trifft die untere Denkmalschutzbehörde im Bauamt. Dabei berücksichtigt sie die fachliche Stellungnahme der Landesdenkmalfachbehörde und die weiteren betroffenen Belange.

Dokumente