Zum Inhalt springen

Anfrage

Federführung, Schnittstellen und Standardprozess bei Schäden

Wer kümmert sich um beschädigte Denkmäler und Gedenkorte? Ich habe die Stadt nach den zuständigen Ämtern und dem Weg einer Schadensmeldung gefragt.

BeantwortetDrucksache 0356/26
← Zurück zur Übersicht

Meine Anfrage

Wenn ein Denkmal beschädigt wird, muss geklärt sein, wer handelt. Ich habe deshalb gefragt, wer die Arbeiten koordiniert, wie eine Schadensmeldung bis zur Abnahme bearbeitet wird und welche Schäden zuerst behoben werden.

Die Antwort der Stadt

Eine zentrale Stelle für alle Denkmäler und Gedenkorte nennt die Stadt nicht. Die Zuständigkeit liegt bei verschiedenen Fachämtern. Diese stimmen sich mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Kriminalpräventiven Rat ab. Schadensmeldungen nehmen die Fachämter direkt oder über den Mängelmelder entgegen. Nach Prüfung der Zuständigkeit werden sie weitergeleitet.

Welcher Schaden Vorrang hat, entscheidet das zuständige Fachamt. Es berücksichtigt unter anderem die Gefahr für Menschen und Verkehr, den Erhalt des Denkmals, Vandalismus und das verfügbare Geld. Arbeiten, die nicht kurzfristig möglich sind, hält die Verwaltung in einer Maßnahmenliste fest. Sie fließen in die Jahres- und Haushaltsplanung ein.

Dokumente